am 19. Dezember 2008 hat der Deutsche Bundestag in zweiter und dritter Lesung die GWB- Novelle verabschiedet. Für die Sitzung des Bundesrates am 13. Februar 2009 bitten wir Sie dringend, dem Gesetzgebungsvorhaben in der vom Bundestag verabschiedeten Form zuzustimmen.
Das Gesetz wird zu einer Vereinfachung des Vergaberechts, zu mehr Rechtssicherheit sowie insbesondere zu einer Stärkung des Mittelstandes und insbesondere der mittelständischen Bau- Ausbauwirtschaft führen.Vor dem Hintergrund der aktuellen Wirtschafts- und Finanzmarktkrise ist eine schnelle Verabschiedung notwendig, damit ein weiterer und wichtiger Beitrag zur Stabilisierung der Konjunktur und zur Stützung der heimischen Betriebe geleistet werden kann. Das Gesetz wird dafür sorgen, dass die Investitionsmaßnahmen des Stabilisierungsprogramms und des Konjunkturprogramms II insbesondere die heimischen Mittelständler und deren Arbeitnehmer erreichen. Durch den vorgelegten Entwurf, der die Vergabe in Fach– und Teillosen als Regelfall normiert, ist eine angemessene und sachgerechte Lösung zur Förderung des heimischen Mittelstandes gefunden worden. Der Vorschlag sieht dabei gerade keinen Zwang allein zur Fach- und Teillosvergabe vor, wie dies einzelne Industrieverbände wider besseres Wissen behaupten, sondern erlaubt eine Zusammenfassung von Losen immer dann, wenn es wirtschaftlich oder technisch erforderlich ist.
Eine solche mittelstandsfreundlichere Ausgestaltung des Vergaberechts führt zudem zu einem wirtschaftlicheren Einkauf für die öffentliche Hand. Der Bundesrechnungshof hat bei seiner Untersuchung der Wirtschaftlichkeit bei Baumaßnahmen (Schriftenreihe des Bundesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung, Band VII, 2. überarbeitete Auflage 2003) festgestellt, dass die in eine Zusammenfassung von Fach- und Teillosen gesetzten Erwartungen häufig nicht erfüllt werden. Der aktuellen Untersuchung des Bundesrechnungshofes zu dieser Thematik ist weiter zu entnehmen, dass bei der Zusammenfassung von Fachlosen regelmäßig Mehrkosten entstehen. Diese Mehrkosten beziffert der Bundesrechnungshof im Mittel mit etwa 10 v. H., teilweise aber bis über 20 v. H.
Mehr Wettbewerb durch Fach- und TeillosvergabeZudem stellt die Studie fest, dass bei einer Ausschreibung zusammengefasster Fachlose der Bieterkreis und damit das Angebotsspektrum und somit auch der Wettbewerb eingeschränkt werden. Da die Bieter von den unterschiedlichen Leistungen, die bei einer Generalunternehmer- Vergabe ausgeschrieben werden, häufig nur einen Teil in ihrem Betrieb ausführen können (oder wollen), greifen diese auf Subunternehmer zurück. Dies ist der Grund dafür, dass die Zusammenfassung von Fachlosen z. T. zu überhöhten Angebotspreisen oder unvollständigen Angeboten führt, was in der Folge zur Aufhebung der Ausschreibung und zu Verzögerungen führt, was insbesondere zur Zeit unbedingt vermieden werden sollte.Die Aufhebung der Generalunternehmer-Vergaben bei den Großprojekten Flughafen Berlin-Schönefeld und der Zentrale des EZB in Frankfurt/Main belegen dies in jüngster Zeit eindrucksvoll.
Bauwirtschaft = MittelstandDie Unternehmen der Bau- und Ausbauwirtschaft in Deutschland sind weit überwiegend mittelständisch geprägt. Die Spanne reicht dabei vom Handwerksbetrieb bis hin zu Unternehmen mit mehreren hundert Arbeitnehmern. In diesen von uns vertretenen Betrieben werden über 70 % aller Arbeitnehmer am Bau beschäftigt und mehr als 72 % aller gewerblichen Lehrlinge ausgebildet. Mehr als 75 % der Bauinvestitionen werden von den baugewerblichen Unternehmen erbracht. Genau diesen heimischen Betrieben kommt diese Neuregelung zu Gute, mit der Folge, dass die regionalen Mittelständler einen fairen und gleichberechtigten Zugang zu öffentlichen Aufträgen bekommen.
Gerade im Maler- Lackiererhandwerk haben die kleinstrukturierten Betriebe ihren Wirkungskreis in der Region und sichern einheimische Arbeitsplätze vor Ort.Inhouse-Vergaben und interkommunale Zusammenarbeit Aufgrund des erheblichen Handlungsdrucks durch die Wirtschafts- und Finanzmarktkrise ist der Verzicht auf eine Neuregelung zu Inhouse-Vergaben und interkommunalen Kooperationen durch den Deutschen Bundestag als sachgerecht anzusehen. Aufgrund der sehr konträren Positionen hierzu würde der Versuch, einen Kompromiss zu erzielen das Risiko in sich bergen, die jetzt dringend notwendigen Investitionsmaßnahmen in nicht zu verantwortender Weise zu blockieren. Die derzeitige Rechtslage bietet zudem ausreichend Rechtssicherheit. Sie gewährt den Kommunen bereits heute ausreichend Spielraum für Kooperationen, beispielsweise im Rahmen von Zweckverbänden.
Aus diesen Gründen bitten wir Sie nachdrücklich, sich für eine Verabschiedung der GWBNovelle am 13. Februar 2009 einzusetzen. Für Rückfragen und weitergehende Informationen stehen wir Ihnen selbstverständlich sehr gerne - auch im Rahmen eines persönlichen Gesprächs - jederzeit zur Verfügung.
Fachverband Farbe.Gestaltung.Bautenschutz
Axel Hochschild, Landesinnungsmeister
Diskussionsforum für Innungsfachbetriebe, Förderer und Partner
des Handwerks und interessierte Verbraucher
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