Besitzer von Diesel-Fahrzeugen können jetzt eine Förderung von 330 Euro erhalten, wenn Sie das Fahrzeug mit einem Dieselpartikelfilter nachrüsten, denn die Förderung wird nun erstmals auch für Nutzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen gezahlt.
Bisher profitierten nur Pkw-Eigentümer der Förderung. Nun hat die Bundesregierung beschlossen, dass auch für die Umrüstung leichter Nutzfahrzeuge 330 Euro der Zuschuss gezahlt werden soll. Damit wird eine Fahrzeugklasse in die Förderung mit einbezogen, die vor allem von Gewerbetreibenden genutzt wird und oft auch in den Städten einen großen Teil der Feinstaubbelastung hervorruft.
Um die Förderung zu erhalten, müssen Nutzfahrzeuge vor dem 17. Dezember 2009 erstmals zugelassen worden sein und die Nachrüstung darf erst nach Inkrafttreten der Förderrichtlinie erfolgen. Die Förderrichtlinie mit allen Fördervoraussetzungen wird Mitte Mai im Bundesanzeiger veröffentlicht und einen Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft treten. Förderanträge können allerdings erst ab dem 1. Juni 2010 und ausschließlich online beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden (unter www.bafa.de, Wirtschaftsförderung - Partikelminderungssysteme, Infos unter der BAFA-Hotline unter 030 - 346465480










