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Unternehmerkarte Handwerk

Förderverein EnergieHandwerk e.V. Energiesparmaßnahmen Energetische Gebäudesanierung * Ökologisches Bauen * Energieausweise* Information * Beratung *Finanzierung *Ausführung


Vorteile einer Mitgliedschaft

Sie sind noch kein Innungsmitglied, möchten aber die vielfältigen Vorteile einer Innungsmitgliedschaft nutzen? Wir geben Ihnen gerne nähere Auskünfte. Bitte rufen Sie uns an unter: 03841 / 2717- 0.



Unser Service für Sie

 Ihre Vorteile als Innungsmitglied

 ... und was Sie als Nichtinnungsmitglied nicht nutzen können

 
Rechtsberatung/-vertretung

Rechtsberatung in allen Fragen des
- Arbeitsrechts
- Werkvertragsrechts i.R.d. § 3 RBerG
- Sozialrechts
- Mietrechts i.R.d. § 3 RBerG
- Gesellschaftsrechts i.R.d. § 3 RBerG
- allgemeinen Zivilrechts

 kostenlos

 keine Möglichkeit der Inanspruchnahme

Prozeßvertretung vor den Arbeits-, Sozial- und Verwaltungsgerichten

 kostengünstige Prozeßvertretung

 keine Möglichkeit der Inanspruchnahme

Tarifinformationen und tarifrechtliche Beratung (Kündigungsfristen, Vergütung, Urlaub, Weihnachtsgeld, etc.)

 kostenlos

 keine Möglichkeit der Inanspruchnahme

Rechtsberatung in Fragen des Handwerksrechts (Selbständigmachung, Ausnahmeverfahren, Schwarzarbeit etc.)

 kostenlos

 keine Beratung

Überwachung von Verstößen im Wettbewerbsrecht

 kostenlos

 keine Möglichkeit der Inanspruchnahme

Ahndung von Schwarzarbeit in behördlicher Zusammenarbeit

 kostenlos

 keine Möglichkeit der Inanspruchnahme

 
 

Hilfen für Betrieb u. Arbeitgeber

Bereitstellung von aktuellen fachspezifischen, tarifvertraglichen und handwerkspolitischen Informationen

 kostenlose Zusendung der Rundschreiben

 keine Information

Beratung in allen technischen Fragen durch Mitgliedschaft im Landes-/Bundesinnungsverband

 kostenlos bzw. kostengünstig

 keine Möglichkeit der Inanspruchnahme

Formulare und Muster für die Personalarbeit bzw. Arbeitsverträge

 Zusendung zum Selbstkostenpreis

 keine Möglichkeit der Inanspruchnahme

Beitritt zum Bürgschaftsrahmenabkommen der Landesinnungsverbände

 kostengünstige Beschaffung von Bürgschaften möglich

 keine Möglichkeit des Beitritts

Fachspezifische Seminare für Handwerker

 kostengünstige Teilnahme möglich

 keine Möglichkeit des Beitritts

Inkassostelle, Einziehen von Kundenforderungen, Betreiben von gerichtlichen Mahn- und Vollstreckungsverfahren

 geringe Kosten für Tätigkeit der Einziehungsstelle

 keine Möglichkeit der Inanspruchnahme

Anschluss an den arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Dienst der KH durch kostengünstige Rahmenverträge mit leistungsstarken Partnern

 kostengünstig

 keine Möglichkeit der Inanspruchnahme der Gruppentarife

Inanspruchnahme von Zahlungen aus den Streikfonds der Landesinnungsverbände im Streikfall*

 Inanspruchnahme möglich
(Streikfonds werden durch Innungsbeiträge mitfinanziert)

 keine Möglichkeit der Inanspruchnahme

GEMA-Gebühren

 Günstige Gebühren durch Beitritt zum Rahmen- abkommen für Friseur-, Konditoren-, KFZ-Innung

 keine Möglichkeit der Inanspruchnahme

Ernergielieferungsvertrag

 Günstige Tarife durch Poolvertrag

 keine Möglichkeit der Inanspruchnahme

 
Soziale Sicherung

Versicherung für Handwerker über das Versorgungswerk der KH in Zusammenarbeit mit der Signal-Iduna und der inter

 kostengünstige Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen

 keine Möglichkeit der Inanspruchnahme

 

Damit sich die Ausbildung lohnt

Zwischen - und Gesellenprüfungen

 Mindestprüfungsgebühren

 Prüfungsgebühren in voller Höhe

Aufnahmeantrag Innungen allgemein

Aufnahmeantrag Bau- Innung

 
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