Monat: Februar 2019

Neueinstufungen von Handwerksfahrzeugen im Bereich der Kfz-Steuer

Seit Ende Dezember 2018 häufen sich Fälle, in denen Fahrzeuge von Handwerksbetrieben,die zulassungsrechtlich als „Lkw“ gelten und bislang auch steuerrechtlich wieein Nutzfahrzeuge behandelt wurden, durch die Zollbehörden in Hinblick auf die Kraftfahrzeugsteuerals „Pkw“ eingestuft werden. Mit der Neueinstufung verbunden sind teilsjährliche Zusatzlasten von mehreren Hundert Euro pro Fahrzeug.