Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Spätestens nach einer sechswöchigen Arbeitsunfähigkeitszeitist rechtlich dafür das Betriebliche Eingliederungsmanagement
– kurz: BEM – vorgesehen (§ 167 Abs. 2 SGB IX). Das BEM beinhaltet Maßnahmen, die Ihre Mitarbeiter dabei unterstützen, wieder gesund und arbeitsfähig zu werden. Zugleich halten Sie bei erfolgreichem Verlauf die Kenntnisse und Erfahrungen einer Fachkraft in Ihrem Unternehmen. Durch die Verringerung von Fehlzeiten ersparen Sie zudem ansonsten entstehende Kosten und vermeiden eine weitere Überbelastung der übrigen Belegschaft.

Wird das BEM nicht angeboten und wegen der langanhaltenden oder häfigen Kurz- Erkrankungen gekündigt muss der Arbeitgeber beweisen, dass auch bei ordnungsgemäßer Durchführung des BEM die Kündigung unabwendbar gewesen wäre

Weitere Informationen und Beratung bietet der Verein  „GESUNDtutGUT M-V e.V.“

Eingliederungsberater Herr Peter Kendziora

​Telefon: 0174 / 94 68 548 e-mail: p.kendziora@gesundtutgut-mv.de

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