Die Schule ist geschlossen – müssen die Azubis dann in den Betrieb?

Die Schule ist geschlossen – müssen die Azubis dann in den Betrieb?

Grundsätzlich ja. Allerdings entfällt bei einer Schulschließung nicht die Pflicht zum Erlernen der theoretischen Ausbildungsinhalte. Der Betrieb sollte die ausgefallene Berufsschulzeit dazu nutzen, seinen Azubis Gelegenheit zu geben, sich mit Hilfe von Lehrbüchern, Arbeitsblättern, Lernplattformen, Cloud-Lösungen oder anderen Medien den anstehenden Lernstoff anzueignen bzw. sich auf die schriftlichen Prüfungen vorzubereiten. 

Müssen Betriebe für Aufgaben und Lerninhalte der Berufsschule Zeit zur Verfügung stellen, auch außerhalb der Prüfungsvorbereitung?

Ja, die Betriebe müssen den Azubis die berufliche Handlungsfähigkeit vermitteln. Dazu gehören die nach der Ausbildungsordnung für die einzelnen Berufe erforderlichen Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten. Die zu vermittelnden „Kenntnisse“ beziehen sich dabei auf die Theorie. Die Vermittlung der theoretischen Ausbildungsinhalte wird den Betrieben in der Regel durch die Berufsschule weitestgehend abgenommen. Fällt die Berufsschule aus, müssen die Betriebe den für die Berufsausbildung wesentlichen theoretischen Lehrstoff selbst vermitteln oder sich einen Bildungsträger suchen, der dies für sie übernimmt. Der Betrieb muss deshalb dem Azubi zur Aneignung der theoretischen Inhalte des Ausbildungsberufes die Zeit zur Verfügung stellen, welche der Azubi normalerweise für berufsrelevante Fächer in der Berufsschule verbracht hätte.

Ideal ist es, wenn der Betrieb es ermöglichen kann, dass die von den Schulen/Lehrern bereitgestellten Lerninhalte in für das Lernen geeigneten betrieblichen Räumen bearbeitet werden können. Dann kann der betriebliche Ausbilder bei auftretenden Fragen diese beantworten oder dem Azubi Hilfestellungen und Hinweise geben. Ist das im Betrieb nicht möglich, muss der Betrieb dem Azubi die Zeit hierfür im „Home-Office“ zur Verfügung stellen.

Wie viel Zeit muss dem Azubi für das Erlernen der theoretischen Kenntnisse im Betrieb zur Verfügung gestellt werden?

Besucht ein Azubi beispielsweise im Normalfall an zwei Tagen die Berufsschule, muss er dann auch zwei Tage zum Erlernen der theoretischen Kenntnisse im Betrieb haben?

Es muss ihm die Zeit zur Verfügung gestellt werden, die für die Aneignung des wesentlichen Lehrstoffs in der Schule auch erforderlich gewesen wäre. Der Betrieb kann also die Zeit für die allgemein bildenden Schulfächer abziehen (z. B. Religion oder Sport).

https://www.zdh.de/service/newsletter/coronavirus-informationen-fuer-bildungseinrichtungen/?L=0

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