Verfall von Urlaubsansprüchen – Neue Obliegenheiten des Arbeitgebers
Ein Arbeitnehmer verliert in der Regel nur dann seinen Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub
zum Ende des Kalenderjahres, wenn der Arbeitgeber ihn zuvor über seinen konkreten
Urlaubsanspruch und die Verfallfristen belehrt und der Arbeitnehmer den Urlaub
dennoch aus freien Stücken nicht genommen hat.